Baumkataster Baumkontrolle leicht gemacht!

Wird ein Kind durch einen herabstürzenden Ast oder umfallenden Baum verletzt, dann ist der Baumeigentümer haftbar. Es sei denn, er kann nachweisen, dass er den Baum regelmäßig kontrolliert hat. Mit der Einführung eines elektronischen Kataster-Systems erfolgt die „Baumkontrolle“ schnell und sicher – und der Aufsichtspflicht wird Genüge getan!

Gerade durch Unwetter verursachten Schäden und zurückbleibenden Haftungsfragen rücken effektive Baumschutz und -kontrolle immer mehr in den Mittelpunkt. Erfassung, Verwaltung und regelmäßige Kontrolle von Baumbeständen sollten längst umfassend passieren. Denn öffentliche Hand, Gemeinden und Parkverwaltungen, Schulen, Kindergärten, Unternehmen, aber auch Privatpersonen haften für Schäden, entstanden durch die Vernachlässigung ihrer Aufsichtspflicht.

Das von der Arbeitsgruppe Baum langjährig verwendete Baumkatastersystem (d.b.g. = Datenbankgesellschaft) besteht aus einem elektronischen Handlesegerät zur Datenerfassung sowie einem übersichtlichen Verwaltungsprogramm. Im Zuge der Baumersterfassung werden – ähnlich einem Personen-Merkblatt – Stammdaten wie Standort, Gattung und Alter sowie Detailinformationen zu Krone, Stamm und Wurzel erhoben. Anschließend erfolgt eine Gesamtbeurteilung des Baumes. Das Kontrollintervall wird festgelegt, und schon ist der Sorgfaltspflicht dauerhaft Genüge getan.

FÜR EIN LANGES BAUMLEBEN

„Gezielte hochwertige Baumpflege und eine optimale Verwaltung durch den Baumkataster erhalten Bäume länger in Funktion. Bei einer jährlichen Wertschöpfung von Bäumen von rund EUR 3.600,- je Baum ergibt das bei einer möglichen Verlängerung der Funktionsperiode um 20 Jahre und 3000 Bäumen in einer Stadt einen volkswirtschaftlichen Gewinn von über EUR 200 Mio.“