Wer haftet bei einem Baumsturz oder Astbruch?

Bäume bedürfen einer gewissen Pflege und Kontrolle, um gesund und vital zu bleiben. Um das für Mensch und Umwelt so wichtige Grün zu erhalten, gibt es seit 1. Mai 2003 die ÖNORM L1122 zur Baumpflege und –kontrolle.

ÖNORM schafft Rahmenbedingungen

Die neuen Bestimmungen sollen helfen, Pflegemaßnahmen nach dem letzten Stand der Technik durchzuführen und die Verkehrssicherheit von Bäumen durch standartisierte Leistungen zu fördern. So sollen Bäume nach der neuen ÖNORM –Richtlinie nun in regelmäßigen Abständen (einmal jährlich empfohlen) geprüft und erforderliche Maßnahmen gesetzt werden. Ebenfalls sind alle Schnittmaßnahmen und der Einbau von Kronensicherungssystemen genau definiert.

Der Sorgfaltspflicht gerecht werden

Baumbesitzer sind gesetzlich verpflichtet (ABGB, § 1295 Schadenersatz, § 1319 Wegehaftung) für einen ordnungsgemäßen Zustand und die Verkehrssicherheit ihrer Bäume zu sorgen und alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Wer also glaubt die Prüfung der Baumgesundheit und Kontrolle der Verkehrssicherheit wäre eine Goodwill-Aktion, der irrt. Damit Baumbesitzer aber trotzdem keine schlaflosen Nächte verbringen, sondern ihr Grün genießen können, übernimmt das Baumpflegeteam die Prüfung und Kontrolle für Bruder Baum – und die Baumbesitzer und deren Erfüllungsgehilfen haben damit ihre Sorgfaltspflicht erfüllt.